06.06.2017  13:25

Weiler begrüßt den Gesetzentwurf zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Armenien und Deutschland

Berlin. – Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zugestimmt. Das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen mit Armenien stammte aus dem Jahr 1981 und war noch mit der ehemaligen Sowjetunion geschlossen worden. 

Der Präsident des Deutsch-Armenischen Forums e. V., Albert H. Weiler MdB, begrüßte den Gesetzentwurf. ,,Somit empfiehlt der Finanzausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Das neue Abkommen wird steuerliche Hindernisse abbauen und zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen beider Staaten beitragen‘‘, so Weiler.

Die Bestimmungen des Abkommens seien an das OECD-Musterabkommen angelehnt. Das Abkommen enthalte die Grundlagen für den steuerlichen Informationsaustausch entsprechend des OECD-Standards und ermögliche den deutschen Steuerbehörden den umfangreichen Informationsaustausch in Steuersachen. Es gelte für die Bereiche der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Vermögenssteuer und Steuern gleicher oder ähnlicher Art. Alle nicht ausdrücklich genannten Einkünfte würden nur im Ansässigkeitsstaat besteuert. Die Besteuerung des Vermögens erfolge grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat.